Wir über uns
An dieser Stelle möchten wir uns vorstellen. Sie finden Hinweise über Anreisemöglichkeiten, Telefonnummern über Kontakte, können sich ein Bild über unseren gesamten Zuständigkeitsbereich machen und über unsere Aufgaben. Außerdem stellen wir Ihnen unsere "Flotte" vor.
Gesetzliche Grundlagen
Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 89 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) Eigentümerin der Bundeswasserstraßen. Sie verwaltet gemäß Art. 87 Abs. 1 und Art. 89 Abs. 2 GG die Bundeswasserstraßen (Seewasserstraßen und Binnenwasserstraßen) durch eigene Behörden - die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben des Bundes richtet sich nach dem Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG), dem Binnenschifffahrtsaufgabengesetz sowie dem Seeaufgabengesetz.