Schiffahrtspolizei - Nautik
Zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs und der Gefahrenabwehr werden
- Allgemeine Regelungen (z.B. Seeschifffahrtsstraßenordnung) erarbeitet
- schifffahrtspolizeiliche Maßnahmen bei Gefährdung und Störung des Schiffsverkehrs (z.B. die Sicherung von Untiefen, die Veranlassung der Bergung eines festgekommen Schiffes, die Sperrung eines Fahrwasser) durchgeführt,
- Informationen an die Schifffahrt weitergegeben (z.B. Bekanntmachungen für Seefahrer BfS ),
- Genehmigungen für das Befahren der Elbe mit außergewöhnlich großen und/oder tiefgehenden oder schnellen Fahrzeugen erteilt,
- Genehmigungen für wassersportlichen Veranstaltungen erteilt,
- Leistungen für das Lots- (Prüfung von Lotsanwärtern, Prüfung von Kapitänen zur Erlangung von Lotsbefreiung auf der Elbe) und das Patentwesen (Erteilung von Fährpatenten) erbracht
- Kleinfahrzeugkennzeichen, Sportbootvermietungszeugnisse und Schifferdienstbücher ausgegeben, zurückgenommen oder verlängert.
Informationen zur Erteilung von Kleinfahrzeugkennzeichen erhalten Sie hier.